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   OLG Karlsruhe, 02.10.2002 - 17 U 81/02   

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https://dejure.org/2002,9060
OLG Karlsruhe, 02.10.2002 - 17 U 81/02 (https://dejure.org/2002,9060)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.10.2002 - 17 U 81/02 (https://dejure.org/2002,9060)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - 17 U 81/02 (https://dejure.org/2002,9060)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schiedsgutachten: Unverbindlichkeit wegen offenbarer Unrichtigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens im engeren Sinn; Vorliegen einer offenbaren Unrichtigkeit; Beurteilung nach dem mitgeteilten Sachverhalt der Parteien; Ermittlung des Kaufpreises beim Praxisverkauf durch Praxiswertgutachten; Erhebung schriftlicher Einwendungen ...

  • Bayerlein bei C.H.Beck Word Dokument
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 61/90

    Offenbare Unbilligkeit einer von einem Schiedsgutachter festgesetzten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.2002 - 17 U 81/02
    Bei quantitativen Fehleinschätzungen ist jedoch eine offensichtliche Unrichtigkeit erst dann anzunehmen, wenn sie ein gewisses Maß überschreitet (vgl. BGH, NJW 1991, 2761, 2762 zur offenbaren Unbilligkeit; MünchKom-BGB/Gottwald, BGB, 4. Aufl., § 319 BGB a.F. Rdn. 16).

    Die Unerheblichkeit von Fehlschätzungen unterhalb einer Toleranzgrenze von 20 bis 25 % ist von der Rechtsprechung zunächst für die Frage, inwieweit ein Schiedsgutachten im weiteren Sinne offenbar unbillig ist, eingeführt worden (vgl. etwa BGH, NJW 1991, 2761; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl. § 319 Rdn. 3).

  • BGH, 17.05.1991 - V ZR 104/90

    Verkehrswertermittlung eines unbebauten Grundstücks; Offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.2002 - 17 U 81/02
    Es ist offenbar unrichtig, wenn sich Fehler, die das Gesamtergebnis verfälschen, einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter - wenn auch möglicherweise nach eingehender Prüfung des Gutachtens - aufdrängen (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 21, 22; NJW-RR 1993, 1034, 1035; NJW 1991, 2698).

    Die Frage, ob eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt, ist dabei nach dem Sachverhalt zu beurteilen, den die Parteien dem Schiedsgutachter unterbreitet haben (vgl. BGH, NJW 1979, 1884, 1886; NJW 1991, 2698; NJW-RR 1987, 22).

  • BGH, 14.07.1986 - II ZR 249/85

    Offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.2002 - 17 U 81/02
    Es ist offenbar unrichtig, wenn sich Fehler, die das Gesamtergebnis verfälschen, einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter - wenn auch möglicherweise nach eingehender Prüfung des Gutachtens - aufdrängen (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 21, 22; NJW-RR 1993, 1034, 1035; NJW 1991, 2698).

    Grundsätzlich kann sich eine Partei, die die Unterrichtung des Schiedsgutachters übernommen hat, nicht darauf berufen, dass dem Gutachter der zu beurteilende Sachverhalt nur unvollständig unterbreitet worden ist (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 21, 22).

  • BGH, 09.06.1983 - IX ZR 41/82

    Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.2002 - 17 U 81/02
    Denn an das Vorliegen einer offenbaren Unrichtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen, weil andernfalls der mit der Bestellung eines Schiedsgutachters verfolgte Zweck in Frage gestellt würde, ein möglicherweise langwieriges und kostspieliges Prozessverfahren zu vermeiden (vgl. BGH NJW 1983, 2244, 2245; Soergel/Wolf a.a.O., § 319 Rdn. 11).
  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.2002 - 17 U 81/02
    Denn eine Parteivernehmung des Klägers als Beweisführer wäre nur dann zulässig, wenn aufgrund des bisherigen Streitstoffes eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen und beweiserheblichen Behauptungen bestünde (vgl. BGH, NJW 1989, 3222, 3223; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl. § 448 Rdn. 4).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 139/80

    Formularmäßiger Verzicht auf zeitlichen und örtlichen Zusammenhang;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.2002 - 17 U 81/02
    Ein - hier vorliegendes - Schiedsgutachten im engeren Sinn ist gemäß § 319 Abs. 1 BGB analog unverbindlich, wenn es an einer offenbaren Unrichtigkeit leidet (vgl. BGHZ 81, 229, 237).
  • BGH, 21.04.1993 - XII ZR 126/91

    Zivilprozess: Verfahrensmangel infolge nicht dokumentierter mündlicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.2002 - 17 U 81/02
    Es ist offenbar unrichtig, wenn sich Fehler, die das Gesamtergebnis verfälschen, einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter - wenn auch möglicherweise nach eingehender Prüfung des Gutachtens - aufdrängen (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 21, 22; NJW-RR 1993, 1034, 1035; NJW 1991, 2698).
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